MedienmitteilungEANS-Adhoc: Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der LifeWatch AG (mit Dokument)2011-04-29T17:57:56-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Vorstand/Stellungnahmen/LifeWatch AG Generalversammlung 2011 29.04.2011 Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der LifeWatch AG, Neuhausen am Rheinfall am 25. Mai 2011 um 09.30 Uhr (Türöffnung um 09.00 Uhr), im TECHNOPARK Zürich, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Eine PDF-Version dieser Einladung finden Sie am Ende der Mitteilung. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates: 1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2010: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung per 31. Dezember 2010 zu genehmigen. 2. Verwendung des Bilanzergebnisses: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Gewinnvortrag aus 2009 CHF 41?021?061.00 Verlust im Jahr 2010 CHF -5'716'506.00 Einlage in die Reserve für eigene Aktien CHF -2'531'876.00 Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung CHF 32'772'679.00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung CHF 32'772'679.00 3. Entlastung von Verwaltungsrat und Management: Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitgliedern der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 4. Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Yacov Geva, Urs Wettstein, Gregory Henry Volkart, Dr. Abraham Sartani und Jürg Stahl als Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr. 5. Wahl der Revisionsstelle: Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2011 wiederzuwählen. Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung sowie die Berichte der Revisionsstelle wie auch das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 26. Mai 2010 liegen zur Einsichtnahme auf. Auf Wunsch kann jeder Aktionär von der Gesellschaft eine Kopie des Jahresberichts und der übrigen oben erwähnten Dokumente erhalten. Seit dem 29. April 2011 kann der Jahresbericht 2010 auch von der Internetseite der Gesellschaft, www.lifewatch.com, herunter geladen werden. Jene Aktionäre, die vor dem 11. Mai 2011, dem ersten Tag, an dem das Aktienregister geschlossen sein wird, im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen sind, erhalten die Einladung zusammen mit einem Antwort- und einem Vollmachtformular. Diese Aktionäre werden, sofern sie dies mit dem Antwortformular verlangen, eine Eintrittskarte erhalten. Aktionäre können auch bei Türöffnung eine halbe Stunde vor der Generalversammlung gegen Vorweisung des Antwortformulars ihre Eintrittskarte erhalten. In der Zeit vom 11. Mai 2011 bis und mit dem 25. Mai 2011 werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können Drittpersonen, die keine Aktionäre zu sein brauchen, als ihre Bevollmächtigten bestimmen. In diesem Fall muss der Aktionär eine Eintrittskarte verlangen und sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet seinem Vertreter übergeben. Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, sich durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR vertreten zu lassen, indem sie das entsprechend gekennzeichnete Antwortschreiben unterzeichnet zurücksenden. Ohne anders lautende schriftliche Weisungen wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates zustimmen. Sollte ein Aktionär Instruktionen bezüglich der Stimmabgabe geben wollen, kann er dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter entsprechende Instruktionen erteilen. Werden Vollmachten zu Gunsten des Organvertreters erteilt, wird mit den diesbezüglichen Stimmen den Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt. In den beiden letzteren Fällen brauchen keine Eintrittskarten verlangt zu werden und die Retournierung des ausgefüllten und unterzeichneten Antwort- und Vollmachtsformulars genügt. Sofern sich ein Aktionär durch seine Depotbank an der Generalversammlung vertreten lassen möchte, ist er gebeten, eine Zutrittskarte zu bestellen und diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Vertreter der Depotbank zu übergeben. Bevollmächtigte für die nach Art. 689d OR (Depotvertreter) hinterlegten Aktien sind höflich gebeten, ShareCommService AG, Europa-Strasse 29, CH-8152 Glattbrugg, über die Anzahl, den Typ und den Nennwert der Aktien, die sie zu vertreten wünschen, so bald wie möglich, jedoch spätestens bei Türöffnung der ordentlichen Generalversammlung, zu informieren. Institutionen, die dem Bundesgesetz über Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 unterstehen, sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter qualifizieren sich als Bevollmächtigte für hinterlegte Aktien. Zu LifeWatch AG: LifeWatch AG, mit Hauptsitz in Neuhausen am Rheinfall und Kotierung an der SIX Swiss Exchange (LIFE) in der Schweiz, ist der führende Anbieter moderner Telemedizinsysteme und Überwachungsdienstleistungen (Monitoring Services) für Personengruppen, die von Hochrisikopatienten und chronisch Kranken bis zu normalen Konsumenten von Gesundheits- und Wellnessprodukten reichen. LifeWatch verfügt über Niederlassungen in den USA, den Niederlanden, Japan, Grossbritannien, der Schweiz und in Israel. LifeWatch AG ist die Muttergesellschaft von LifeWatch Services, Inc., einem Unternehmen für Überwachungsdienstleistungen insbesondere bei Herzerkrankungen - Cardiac Monitoring Services - und Hersteller von Telekardiologie-Produkten. LifeWatch führt unter dem Markenname NiteWatch eines neues Programm zur Schlafanalyse für zu Hause für Patienten mit Obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom ein. Für weitere Informationen siehe www.lifewatch.com and www.nitewatchservices.com. E-Mail Alerts: Um regelmässig die neusten Informationen zu LifeWatch zu erhalten, tragen Sie sich bitte in die Verteilerliste ein unter http://production.investis.com/lifewatch/alert-service/ This press release includes forward-looking statements. All statements other than statements of historical facts contained in this press release, including statements regarding future results of operations and financial position, business strategy and plans and objectives for future operations, are forward- looking statements. The words "believe," "may," "will," "estimate," "continue," "anticipate," "intend," "expect" and similar expressions are intended to identify forward-looking statements. LifeWatch AG has based these forward looking statements largely on current expectations and projections about future events and financial trends that it believes may affect the financial condition, results of operations, business strategy, short term and long term business operations and objectives, and financial needs. These forward-looking statements are subject to a number of risks, uncertainties and assumptions. In light of these risks, uncertainties and assumptions, the forward-looking events and circumstances described may not occur and actual results could differ materially and adversely from those anticipated or implied in the forward- looking statements. All forward-looking statements are based only on data available to LifeWatch AG at the time of the issue of this press release. LifeWatch AG does not undertake any obligation to update any forward-looking statements contained in this press release as a result of new information, future events or otherwise. THIS PRESS RELEASE IS NOT BEING ISSUED IN THE UNITED STATES OF AMERICA AND SHOULD NOT BE DISTRIBUTED TO UNITED STATES PERSONS OR PUBLICATIONS WITH A GENERAL CIRCULATION IN THE UNITED STATES. 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