Medienmitteilung

pafl: Neues E-Government-Gesetz garantiert moderne und effiziente Verwaltung

2011-06-08T13:00:02

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Mai 2011 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG) verabschiedet. Die Landesverwaltung bzw. alle vom Geltungsbereich des Gesetzes erfassten Institutionen erhalten mit dem E-GovG die Kompetenz, elektronische Dienstleistungen anzubieten. "Mit dem neuen E-Government-Gesetz können Kommunikation und Services durchgehend elektronisch und rechtswirksam durchgeführt werden. Von der elektronischen Antragseinreichung- und -bearbeitung über die Ausfertigung und die Zustellung bis zur Archivierung wird ein durchgehend elektronischer Ablauf gewährleistet. Ein weiterer grosser Pluspunkt für die Bürger ist auch die Tatsache, dass die Qualität und Transparenz des öffentlichen Dienstes zum Nutzen aller wesentlich erhöht werden. Oder anders ausgedrückt: E-Government ist das Synonym für einen modernen Staat", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Eindeutige elektronische Identifikation

Ein zentraler Punkt der gegenständlichen Vorlage ist die Schaffung des "elektronischen Identitätsausweises" (eIDA). Dieser dient in erster Linie zur elektronischen Identifikation von Personen. Wie im "realen Leben" (mittels Reisepass oder ID) wird damit auch über digitale Medien eine eindeutige Identifikation gewährleistet.

Grundsatz der Freiwilligkeit

Die Vorlage basiert auf dem Gedanken, dass der Verwaltungskunde selbst darüber entscheidet, ob er die Dienstleistungen des E-Government in Anspruch nehmen will. Anliegen können wahlweise elektronisch oder - wie bisher - in Papierform oder durch persönliches Vorsprechen vorgebracht werden.

Aktueller Stand der Technik

Ein weiterer wesentlicher Punkt der gegenständlichen Vorlage ist die elektronische Zustellung. "Durch die Möglichkeit der elektronischen Zustellung schliesst sich der Verwaltungskreislauf. Von der elektronischen Antragseinreichung bis zur nachweislichen elektronischen Zustellung kann das gesamte Verfahren elektronisch abgewickelt werden. Liechtenstein erhält damit weltweit eines der fortschrittlichsten E-Government-Gesetze. Qualität, Vertrauen und Schnelligkeit bilden dabei die zentralen Elemente", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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