Medienmitteilungikr: Aufenthaltsbewilligungen - Höchstzahlenbeschluss für das Jahr 20122012-01-30T09:25:48Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat beschlossen, analog dem Vorjahr auch im Jahr 2012 rund 15% mehr Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen, als dies aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber der Schweiz und dem EWR Pflicht wäre. Bei der Festsetzung der Höchstzahlen berücksichtigte die Regierung die Erfahrungen aus dem Jahr 2011. Erhöhte Anzahl von Bewilligungen Tatsächlich wurden die zusätzlich möglichen Aufenthaltsbewilligungen im Jahr 2011 nachgefragt und auch vergeben. Durch die erhöhte Anzahl von Bewilligungen konnten im vergangenen Jahr auch Arbeitnehmer von kleineren Unternehmungen und selbständig Erwerbstätige berücksichtigt werden. 2011 wurden insgesamt 59 Bewilligungen erteilt, 43 Gesuche lehnte die Regierung ab. Dazu kamen im Jahr 2011 durch Auslosung und Ersatzanstellungen weitere 64 Aufenthaltsbewilligungen. Zusammen mit den nachgezogenen Familienangehörigen (445 Personen), der erwerbslosen Wohnsitznahme (28) und anerkannten Flüchtlingen sowie humanitären Aufnahmen (3) beläuft sich die Gesamtzahl an erteilten Aufenthaltsbewilligungen im Jahr 2011 auf 599. Unterstützung der Wirtschaft Um die längerfristigen Auswirkungen der derzeitigen Höchstzahlen analysieren zu können, wurden die Höchstzahlen für das Jahr 2012 erneut auf dem Niveau von 2011 festgelegt. Eine detaillierte Auswertung der erteilten Bewilligungen im Jahr 2011 zeigt, dass Arbeitnehmer nicht nur von grossen sondern auch von kleinen und mittleren Unternehmungen Aufenthaltsbewilligungen erhalten haben. Die 59 von der Regierung erteilten Bewilligungen verteilen sich auf Arbeitnehmer in den verschiedensten Erwerbssektoren. Im Sinne der Wettbewerbsneutralität entspricht die Regierung damit auch den gesetzlichen Vorgaben. Signifikante Bedeutung für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein Zwei Drittel aller Arbeitsplätze in Liechtenstein werden aktuell von ausländischen Staatsangehörigen eingenommen. Die Fachkräfte haben ihren Wohnsitz entweder in Liechtenstein oder als Grenzgänger im Ausland. Grundsätzlich besitzen alle EWR- und Schweizer-Staatsangehörigen freien Zugang zum liechtensteinischen Arbeitsmarkt, lediglich das Aufenthaltsrecht in Liechtenstein ist beschränkt. Die Regierung legt bei der Vergabe der Aufenthaltsbewilligungen besonderen Wert darauf, dass vor allem Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, deren Wohnsitznahmen für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein von signifikanter Bedeutung sind. Postulierte Drittelsbegrenzung Bei der laufend hohen Nachfrage nach Aufenthaltsbewilligungen in Liechtenstein kann aus staatspolitischen Überlegungen nicht allen Arbeitnehmern der Wohnsitz in Liechtenstein ermöglicht werden. Die Regierung hat sich dabei immer an der postulierten Drittelsbegrenzung zu orientieren. Der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen soll dabei nicht mehr als ein Drittel der liechtensteinischen Wohnbevölkerung übertreffen. EWR-Staatsangehörige können deshalb ausserhalb des Familiennachzugs auch noch durch Losglück oder einen positiven Entscheid der Regierung ein Aufenthaltsrecht in Liechtenstein erhalten. Kontakt: Ausländer- und Passamt Permalink:
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