Medienmitteilung

ikr: Interpellation zum Strafvollzug beantwortet

2012-02-23T13:27:20

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat eine Interpellationsbeantwortung zum Strafvollzug "FL-Strafvollzug: Sparpotential und Resozialisierung" verabschiedet, welche dem Landtag im März vorgelegt wird.

Ziel der Interpellation war die Klärung diverser Fragen zum Strafvollzug, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung von Strafgefangenen in österreichischen Strafvollzugsanstalten.

In der Interpellationsbeantwortung zeigt die Regierung auf, welchen Beschränkungen der Strafvollzug im Inland unterliegt. Zudem wird der Vorgang der Unterbringung von Strafgefangenen in österreichischen Strafvollzugsanstalten erörtert. Schliesslich werden Fragen rund um den möglichen Einsatz der elektronischen Fussfessel im liechtensteinischen Strafvollzug beantwortet.

Wie bereits im Jahr 2003 im Rahmen des Projekts zum Ausbau der Räumlichkeiten der Landspolizei und des Landesgefängnisses (Sicherheitszentrum) festgestellt wurde, unterliegen die Möglichkeiten des Strafvollzugs im Landesgefängnis diversen Einschränkungen, welche sich aus der Konzeption und der räumlichen Situation des Landesgefängnisses ergeben. Die erweiterte Möglichkeit der Verbüssung der Haft im Landesgefängnis bedürfte erheblicher baulicher Veränderungen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 74 27

Permalink:


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Weiterführende Informationen

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