Medienmitteilung

ikr: Verordnung über das Zentrale Patientenverfügungsregister verabschiedet

2012-04-03T14:37:20

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. April 2012 die Verordnung über das Zentrale Patientenverfügungsregister verabschiedet.

Infolge des Inkrafttretens des Patientenverfügungsgesetzes am 1. Januar 2012 hat die Regierung eine entsprechende Verordnung erlassen, welche den Inhalt und die Nutzung des Zentralen Patientenverfügungsregisters regelt.

Das Zentrale Patientenverfügungsregister dient der automatisierten Bearbeitung von Patientenverfügungen und wird vom Landgericht geführt. In diesem Register können sowohl verbindliche als auch beachtliche Patientenverfügungen hinterlegt und über die Homepage www.patientenverfuegung-fl.li vom Patienten sowie von den von ihm bezeichneten berechtigten Personen und Einrichtungen abgerufen werden.

Damit ist gewährleistet, dass die Patientenverfügung über die Homepage jederzeit abgerufen und im Ernstfall eine eingescannte Abbildung der Patientenverfügung zur Verfügung gestellt werden kann.

"Die jederzeitige Abrufbarkeit der Patientenverfügung über die neu geschaffene Homepage des Landgerichts erleichtert den Zugriff und schafft somit Rechtssicherheit", erläuterte Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
T +423 236 60 85

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100716100


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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