Medienmitteilungikr: Gegen Straflosigkeit bei Angriffskriegen2012-05-09T09:47:28Vaduz (ots/ikr) - Liechtenstein ratifizierte am 8. Mai 2012 als erster Staat die völkerrechtlichen Bestimmungen, welche die Ausführung von oder Beteiligung an Angriffskriegen zu international strafbaren Handlungen machen. Die entsprechenden Bestimmungen sind Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), welche im Jahr 2010 an der ICC-Revisionskonferenz in Kampala unter liechtensteinischer Präsidentschaft verabschiedet wurden. Das für die Ratifikation gewählte Datum 8. Mai erinnert an den Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa und unterstreicht damit die historische Tragweite dieses Schritts: "Der rechtliche Schutz vor Angriffskriegen ist gerade für Kleinstaaten von enormer Bedeutung. Ich bin stolz, dass wir heute unsere Vorreiterrolle zu diesem Thema fortsetzen können", so Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer, welcher derzeit Regierungsrätin Aurelia Frick vertritt. Bisher sind Angriffskriege zwar laut Charta der Vereinten Nationen verboten, es gibt jedoch kein internationales Gericht, das im Falle eines Verstosses die Verantwortlichen individuell strafrechtlich verfolgen kann. Die nun von Liechtenstein ratifizierten Bestimmungen übertragen dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Zuständigkeit. Dies ist besonders wichtig, falls das Herkunftsland der Verantwortlichen nicht in der Lage oder nicht willens ist einen solchen Prozess anzustossen. Der ICC befasst sich seit Beginn seiner Arbeiten im Juli 2002 bereits mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen. Derzeit laufen Verfahren zu den Situationen in Uganda, der Demokratischen Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Darfur (Sudan), Libyen, Kenia sowie der Elfenbeinküste. Aggressionsverbrechen können erst ab dem Jahr 2017 verfolgt werden. Dazu sind 30 Ratifikationen bis Ende 2016 nötig, ehe die Vertragsparteien die Gerichtsbarkeit des ICC über Aggressionsverbrechen aktivieren können. Kontakt: Ressort Äusseres Permalink:
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