Medienmitteilung

ikr: Abänderung Strassenverkehrsgesetz

2012-06-05T13:19:15

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juni 2012 die Abänderung diverser Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz genehmigt. Damit werden Anpassungen, die im schweizerischen Strassenverkehrsrecht vorgenommen wurden, ins liechtensteinische Recht übernommen. Die Änderungen treten per 1. Juli 2012 in Kraft.

Motorfahrräder mit Kontrollschild

Elektro-Fahrräder werden neu in zwei Kategorien unterteilt. Leicht-Motorfahrräder bis maximal 500 Watt und 20km/h Höchstgeschwindigkeit brauchen wie Fahrräder keine Zulassung und kein Kontrollschild. Für deren Lenker ist das Tragen eines Velohelms nicht obligatorisch. Übrige Motorfahrräder bis 1000 Watt und über 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild. Falls dank Tretunterstützung ein Tempo von über 25 km/h möglich ist, müssen Lenker einen geprüften Velohelm tragen. Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h, ist ein geprüfter Mofa-Helm obligatorisch.

Neue Sicherheitsvorschriften

Weitere Änderungen betreffen die Sicherheitsausrüstung von Motorfahrzeugen. Neu zugelassene Personenwagen müssen mit zusätzlichen Warn- und Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Dazu gehören Antiblockier- und Notbrems-Assistenzsysteme, Fahrdynamik-Regelsysteme, Reifendruck-Überwachungssysteme und Spurthaltewarn-systeme. In Fahrzeugen fest eingebaute Kindersitze haben künftig ein gleichwertiges Schutzniveau zu bieten wie als Zubehör gekaufte Kindersitze. Diese neue Regelung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. August 2012 erstmals zugelassen oder entsprechend umgebaut werden. Aus Sicherheitsgründen werden analog zur EU auch Tagfahrlichter für Personen-, Last- und Lieferwagen, die ab 1. Oktober 2012 neu typengenehmigt werden, obligatorisch.

EU-Direktimport von Personenwagen vereinfacht

Eine Vereinfachung gibt es in Bezug auf den Direktimport von neuen Personenwagen aus dem EU-Raum. Die heutige Fahrzeugprüfung vor der Zulassung entfällt gemäss neuer Gesetzgebung unter gewissen Bedingungen.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Norman Hoop
T +423 236 63 03

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