MedienmitteilungSGG lanciert Wettbewerb für eine neue Nationalhymne / Präambel der Bundesverfassung als Textgrundlage2012-08-01T09:00:00Zürich (ots) - Wie viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erachtet die SGG den Text der Schweizerischen Nationalhymne als sprachlich sperrig und inhaltlich nicht mehr zeitgemäss. Sie ist der Überzeugung, dass ein neuer, der heutigen Schweiz angemessener Text die Nationalhymne aufwertet, ihr zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung verhilft und sie dadurch mit mehr Begeisterung gesungen wird. Die SGG hat sich deshalb entschlossen, in den kommenden Monaten einen nationalen Wettbewerb zur Neuvertextung der Nationalhymne auszuschreiben. Als Textgrundlage sollen Sinn und Gehalt der Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1999 (siehe unten) dienen. Wettbewerbsteilnehmer/-innen sollen in kreativer Art und Weise, unter Beibehaltung des bestehenden Melodiegerüsts, einen neuen Hymnentext entwerfen. Der Text muss in zwei Landessprachen eingereicht werden. Als Verwalterin der Rütli-Wiese hat sich die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft im Verlaufe ihrer 200-jährigen Geschichte auch der Pflege und Stärkung der Tradition des demokratisch-republikanischen Staates angenommen. Das Singen der Nationalhymne ist Ausdruck und Bekenntnis dieser Tradition. Die Geschäftsstelle der SGG wird in den kommenden Wochen ein detailliertes Wettbewerbsreglement erarbeiten, eine landesweite Jury einberufen sowie den notwendigen Einbezug der politischen Kräfte zur Umsetzung dieses Vorhabens planen. Die SGG wird die Öffentlichkeit regelmässig über den weiteren Verlauf informieren. Ziel der SGG ist es, den neuen Hymnentext am 1. August 2015 offiziell einzuführen. Präambel der Schweizer Bundesverfassung Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung: ... Kontakt: Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft SGG Permalink:
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