Medienmitteilung

ikr: Erhöhung Verwaltungskostenbeitragssatz

2012-10-02T14:13:01

Vaduz (ots/ikr) -

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherungsverordnung sowie die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen abzuändern.

Die Abänderung betrifft die Anhebung des Verwaltungskostenbeitragssatzes von jetzt 3.6% auf neu 4.2%. Der Verwaltungskostenbeitragssatz dient der Deckung der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten. Von Gesetzes wegen war die Regierung verpflichtet, den Verwaltungskostenbeitragssatz anzuheben. Die Arbeitgeber werden von den AHV-IV-FAK-Anstalten direkt informiert werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100725937


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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