Medienmitteilungikr: Erhöhung Verwaltungskostenbeitragssatz2012-10-02T14:13:01Vaduz (ots/ikr) - Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherungsverordnung sowie die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen abzuändern. Die Abänderung betrifft die Anhebung des Verwaltungskostenbeitragssatzes von jetzt 3.6% auf neu 4.2%. Der Verwaltungskostenbeitragssatz dient der Deckung der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten. Von Gesetzes wegen war die Regierung verpflichtet, den Verwaltungskostenbeitragssatz anzuheben. Die Arbeitgeber werden von den AHV-IV-FAK-Anstalten direkt informiert werden. Kontakt: Ressort Soziales Permalink:
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