Medienmitteilung

ikr: Abänderung der Betreuungs- und Pflegegeldverordnung

2012-10-02T14:15:23

Vaduz (ots/ikr) -

Anlässlich ihrer letzten Sitzung hat die Regierung beschlossen, die Betreuungs- und Pflegegeldverordnung abzuändern.

Die Abänderungen betreffen redaktionelle Anpassungen hinsichtlich der Zuständigkeitsregelung, die Verankerung einer von der Durchführungsstelle gelebten Praxis, dass der monatliche Vorschuss bei der Auszahlung des Betreuungs- und Pflegegeldes Tag genau ausgerichtet wird sowie eine administrative Vereinfachung.

Die genannte administrative Vereinfachung wird in Bezug auf die Rückerstattung des Betreuungs- und Pflegegeldes herbeigeführt. Zum einen wird konkretisiert, in welchen Fällen ein Vorschuss auf das Betreuungs- und Pflegegeld zurückzuerstatten ist und zum anderen wird konkretisiert, in welchem Fall auf eine Rückforderung bis zu welchem Betrag verzichtet werden kann.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100725938


Weiterführende Informationen

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