Medienmitteilung

ikr: Herausforderung Migration in und für Liechtenstein

2012-11-09T10:30:00

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat vor kurzem die Studie "Herausforderung Migration in und für Liechtenstein" des Liechtenstein-Instituts zur Kenntnis genommen. Die Regierung hatte die Studie als ein wichtiges Umsetzungsprojekt der Agenda 2020 in Auftrag gegeben, sie sollte Migration und all ihre Teilbereiche aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven beleuchten.

Facettenreiches Themengebiet

Das Ressort Inneres hat sich im Rahmen der Agenda 2020 dem Projekt "Analyse, Entwicklung und Folgen der Migration" angenommen und das Liechtenstein-Institut beauftragt, ein mögliches Forschungsdesign zu entwerfen. Entstanden ist die nun vorliegende Studie "Herausforderung Migration in und für Liechtenstein", die sich in einen Synthesebericht und einzelne Teilbereiche gliedert, welche den Facettenreichtum dieser Thematik eindrücklich aufzeigen. Ein Hauptresultat dieser Studie ist, dass gewisse "Probleme" der Migration, wie z.B. ein hoher Ausländeranteil durchaus hausgemacht sind, dies durch eine sehr restriktive Einbürgerungspolitik. Zudem zeigt die Studie auch, dass die Migration noch zu wenig als Chance erkannt wird und mit den kaum vorhandenen Mitbestimmungsrechten ausländischer Mitbürger ein grosses Potential brach liegt.

Politische Diskussion aufgegriffen

Gerade im Bereich der Mitbestimmungsrechte gab es in den letzten Jahren verschiedene politische Vorstösse, so zu Fragen der aktuellen und zukünftigen Zulassungs- und Einbürgerungspolitik oder betreffend die Einführung des Stimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebene für niedergelassene Ausländerinnen und Auslandliechtensteinerinnen. Zudem liegt eine Petition der Ausländervereine für mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten vor.

Die Diskussionen dazu im Landtag waren teilweise einseitig von Interessen getrieben, so z.B. durch Forderungen der Wirtschaft nach mehr Öffnung, gleichzeitig aber auch von Ängsten geprägt (steigenden Boden- und Immobilienpreise etc.). So ist die Studie auch ein Mittel, um die Migration, die Zu- und Abwanderung, Niederlassungs-, Einbürgerungs- und Stimmrechtsfragen in einen grösseren Kontext zu stellen und schliesslich fundiert diskutieren zu können.

Überprüfung einzelner Fragestellungen

Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme der Studie hat die Regierung auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bestimmte Themenbereiche einer kritischen Prüfung unterziehen und allenfalls Lösungsvorschläge unterbreiten sowie eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit abgeben soll. Es geht hierbei in erster Linie um die Einbürgerungspraxis (keine Beschwerdemöglichkeit bei Einbürgerung an der Urne; mit 30 Jahren sehr lange Wohnsitzfrist als Voraussetzung), sowie um Möglichkeiten der erweiterten Mitbestimmung für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und die Überprüfung der doppelten Staatsbürgerschaft.

Es handelt sich hierbei um sensible Themen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Deshalb sollen allfällige Lösungsansätze in einem breiten politischen Prozess angegangen werden. Mit dem erwähnten Beschluss der Regierung wird ein erster Schritt gesetzt.

die Studie sowie die Teilstudien stehen unter www.regierung.li (Ressort Inneres) als Download zur Verfügung

Kontakt:

Simon Biedermann, Ressortsekretär
T +423 236 7668

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100727973


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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