Medienmitteilung

ikr: Regierung genehmigt Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mareewiesen" in Vaduz

2012-12-18T14:45:57

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2012 die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mareewiesen" in der Gemeinde Vaduz genehmigt. Die Idee der Unterschutzstellung der Mareewiesen auf Landesebene mittels Verordnung besteht schon länger. Im Jahr der Biodiversität wurde dieser Vorschlag von der LGU erneut aufgegriffen und bei der Gemeinde Vaduz eingebracht.

Unterschutzstellung des Trockenwiesenstandortes

Vaduz liegt auf einem mächtigen Schuttkegel, welcher von der Mühleholzrüfe aufgeschüttet wurde. Ähnlich wie am Hangfuss von Balzers und Triesen sind mit den steinigen und wasserdurchlässigen Schuttböden an sich beste Voraussetzungen für Trocken- und Magerwiesen vorhanden. Heute ist jedoch aufgrund des grossen Siedlungsdrucks nur noch ein verhältnismässig kleines Trockenwiesen-Fragment zu finden. Die Mareewiesen sind der letzte Rest der gemäss Berichten des Botanikers Josef Murr (1864 - 1932) aus Feldkirch einst weit verbreiteten Heidewiesen in diesem Gebiet. Die Mareewiesen sind im Inventar der Naturvorrangflächen Liechtensteins als schützenswerte Magerwiesen aufgeführt.

Zustimmung der Eigentümer

Eigentümer der Mareewiesen sind die Gemeinde Vaduz sowie die Bürgergenossenschaft Vaduz. Die Bürgergenossenschaft Vaduz hat in ihrer ausserordentlichen Generalversammlung am 22. November 2012 der Unterschutzstellung zugestimmt. Der Gemeinderat von Vaduz hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2012 der Unterschutzstellung der Mareewiesen mittels Verordnung ebenfalls zugestimmt. Der Gemeinderat bewertet diese Fläche als botanisch ausserordentlich wertvoll und für Vaduz einzigartig.

Mit der neu erlassenen Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mareewiesen" wird das Ziel festgeschrieben, die Magerwiesen langfristig und nachhaltig zu schützen und zu erhalten.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

Permalink:


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Weiterführende Informationen

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