Medienmitteilungikr: Regierung genehmigt Abänderung der Markenschutzverordnung2013-03-05T13:34:52Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2013 die Abänderung der Markenschutzverordnung genehmigt. Orientierung an den schweizerischen Richtlinien Künftig soll vom Zwangserfordernis der Vollmacht gemäss Art. 5 Markenschutzverordnung abgesehen werden. Das liechtensteinische Markenschutzgesetz basiert auf schweizerischen Vorlagen im Bereich Markenschutzgesetz- bzw. Verordnung. Aus diesem Grund orientiert sich Liechtenstein bei der nationalen Markenprüfung auch an den schweizerischen Richtlinien, die für die Markenprüfung in der Schweiz herangezogen werden. Kontakt: Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des Permalink:
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