Medienmitteilung

ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Markenschutzverordnung

2013-03-05T13:34:52

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2013 die Abänderung der Markenschutzverordnung genehmigt.

Orientierung an den schweizerischen Richtlinien

Künftig soll vom Zwangserfordernis der Vollmacht gemäss Art. 5 Markenschutzverordnung abgesehen werden. Das liechtensteinische Markenschutzgesetz basiert auf schweizerischen Vorlagen im Bereich Markenschutzgesetz- bzw. Verordnung. Aus diesem Grund orientiert sich Liechtenstein bei der nationalen Markenprüfung auch an den schweizerischen Richtlinien, die für die Markenprüfung in der Schweiz herangezogen werden.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100733985


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

Infobox anzeigen/verbergen


PRESSEPORTAL Presseportal Logo