Medienmitteilung

Schweizerischer Baumeisterverband erfreut über Entscheid der Aussenpolitischen Kommission zur Ventilklausel

2013-03-26T17:00:57

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst den Entscheid der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats gegen die Aktivierung der Ventilklausel. Es ist zu hoffen, dass sich der Bundesrat an diese Empfehlung halten wird. Eine Auslösung der Ventilklausel würde das bewährte System zur Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte unnötig behindern. Für das Bauhauptgewerbe, wo über 60 Prozent der Beschäftigten aus dem Ausland stammen, ist ein unkomplizierter Zugang zum EU-Arbeitsmarkt zentral.

Der Baumeisterverband versteht das Unbehagen weiter Bevölkerungskreise gegenüber dem freien Personenverkehr. Aber mit der Auslösung der Ventilklausel würde eine Abbremsung der Einwanderung nur vorgegaukelt. Denn die Kontingentierung kann nur bis Mai 2014 erlassen werden. Zahlenmässig liegt sie aufgrund der Berechnungsvorschriften nur minim tiefer als die ohnehin zu erwartende Einwanderung. Und mit dem Ausweichen auf kurzfristigere Aufenthaltsbewilligungen können die Kontingente umgangen werden.

Die Ventilklausel kann angerufen werden, wenn die Einwanderung gegenüber dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre um mindestens 10% zunimmt. Dann darf das Kontingent auf dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre plus 5% angesetzt werden. Für die EU-8-Staaten hat die Schweiz die Ventilklausel seit Mai 2012 aktiviert (545 B-Bewilligungen per Quartal). Nun geht es um die EU-17. Dafür sind die Bedingungen knapp erreicht. Die EU pocht offenbar aber auf eine Gesamtberechnung der EU-27, wo die Bedingungen knapp nicht erreicht werden dürften.

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