Medienmitteilung

ikr: Zusammenführung von Kommissionen: Regierung beantwortet Interpellation

2013-08-29T11:15:44

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2013 die Interpellationsbeantwortung zur Reduktion der Anzahl Kommissionen zu Handen des Landtags verabschiedet. Darin werden mit Bezug auf die Regierungs- und Verwaltungsreform hinsichtlich Optimierungspotential verschiedene Fragen zur Anzahl, Wahl und Zusammensetzung, Tätigkeit und Überprüfung der Kommissionen und Beiräte gestellt.

Zahlreiche Massnahmen konkret umgesetzt

Die Regierung hat im Rahmen der Verwaltungsreform II bereits aktiv Massnahmen ergriffen, um die Beibehaltung, Auflösung oder Zusammenführung von Kommissionen und Beiräten zu überprüfen. Das Vorgehen erfolgt gestützt auf das Gesetz zur Regierungs- und Verwaltungsreform (RVOG).

Derzeit gibt es insgesamt 34 erstinstanzliche Kommissionen, 31 beratende Kommissionen bzw. Beiräte und sechs Beschwerdekommissionen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kommissionen die Arbeit der Regierung unterstützen oder diese beraten. Die Kommissionen stellen der Regierung zu diversen Sachfragen ein vertieftes Fachwissen zur Verfügung und ermöglichen mit einer ausgewogenen Zusammensetzung der Kommissionen einen Interessensabgleich.

Transparente Prüfung

"Die Regierung wird auf Basis der laufenden Überprüfung der Kommissionen über das weitere Vorgehen transparent entscheiden und dem Landtag entsprechende Gesetzesanpassungen zur Auflösung oder Zusammenführung einzelner Kommissionen vorschlagen", so Regierungschef Adrian Hasler.

Als laufender Prozess werden vor jeder Neubestellung einer Kommission die Notwendigkeit, die Aufgaben und Zusammensetzung entsprechend überprüft. Die Bestimmungen in den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen bilden die Voraussetzung für die Zusammensetzung und Anzahl von Mitgliedern einer Kommission sowie die fachspezifischen Voraussetzungen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Permalink:


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Weiterführende Informationen

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