Medienmitteilung

ikr: Pensionsversicherung - Gutachten über die Haftungsvoraussetzungen und Prozessaussichten liegt vor

2013-10-01T13:30:00

Vaduz (ots/ikr) -

Ausgehend vom Bericht der Swisscanto vom 14. März 2013, wonach diverse Fehler und Fehlbeurteilungen zur heutigen finanziellen Situation der PVS beigetragen haben, hat die Regierung ein Gutachten betreffend die Haftungsvoraussetzungen einzelner beteiligter Personen und Gremien und die diesbezüglichen Prozessaussichten eingeholt. Im Gutachten werden insbesondere die Haftungsvoraussetzungen und Prozessaussichten betreffend den Pensionsversicherungsexperten, dem Stiftungsrat und die Revisionsstelle untersucht.

Verantwortlichkeit

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die genannten Akteure - darunter auch die politischen Behörden - für die heute vorliegende Situation der PVS mitverantwortlich sind. Für sich allein könne aber keinem der involvierten Organe ein haftungsrelevantes Verschulden vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden. Dies einerseits, weil das Verhalten keines Akteurs allein bzw. zum überwiegenden Teil kausal für die heutige Situation verantwortlich sei und andererseits, weil die als Akteure eines öffentlichen Rechtsträgers handelnden Personen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten haften würden. Weder Vorsatz noch Grobfahrlässigkeit sind nach den Schlussfolgerungen des Gutachters gegeben. Dennoch wurden vom Gutachter einzelne Handlungen kritisch beleuchtet und die Verantwortungsfrage im Sinne einer evtl. Haftung wurde dabei nicht ausgeschlossen.

Prozessaussichten

In einem allfälligen Haftungsprozess zu einzelnen kritischen Handlungsfeldern müssten weitere Vorfragen juristisch geklärt werden. So könne betreffend einzelne Akteure allein die gerichtliche Klärung formaler Fragen wie des Gerichtsstands oder des anwendbaren Rechts aufwendig und teuer sein. Davon ausgehend werden die Erfolgsaussichten einer möglichen Haftungsklage gegen einzelne Beteiligte im Verhältnis zum Prozess(kosten)risiko als gering eingestuft.

Das Gutachten wurde der Geschäftsprüfungskommission des Landtags bereits übermittelt und steht auf der Homepage der Regierung unter dem Link "http://www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer.praesidiales-und finanzen/downloads/ zum Abruf bereit.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100744746


Weiterführende Informationen

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