Medienmitteilungikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen2014-03-11T14:29:14Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. März 2014, nachdem die Vernehmlassungfrist ohne Einwände geblieben ist, folgende Gesamtarbeitsverträge und Lohn- und Protokollvereinbarungen als allgemeinverbindlich und damit für alle der jeweiligen Branchen angehörenden Betriebe als verbindlich erklärt: Elektro/Elektronik und Radio/TV, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Autogewerbe, Metallgewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Gipsergewerbe, Malergewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Detailhandelsgewerbe, Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, Schreinergewerbe. Für zehn der genannten Branchen wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar. Kontakt: Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft Permalink:
|