Medienmitteilung

ikr: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts: Einführung der Segmentierten Verbandsperson/Protected Cell Company (PCC)

2014-07-09T17:00:34

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company) verabschiedet.

Im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte und insbesondere auch für den Finanzplatz steigen die Anforderungen bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stetig. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, soll die gesellschaftsrechtliche Organisationsform der "segmentierten Verbandsperson" (Protected Cell Company, kurz "PCC") im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht etabliert werden. Die Segmentierte Verbandsperson ermöglicht die rechtliche Vereinigung haftungstechnisch separierter Zellen in einer einzelnen Verbandsperson und bietet damit ein erhöhtes Mass an Flexibilität, aber auch grössere Rechtssicherheit bei der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung.

Wenngleich sich das Modell der Segmentierung von Verbandspersonen mittlerweile im Rechtsbestand verschiedener Finanzplätze wiederfinden lässt und dem Prinzip nach auch in Liechtenstein in Teilbereichen bereits zur Anwendung gelangt (z.B. im Recht der Treuunternehmen), soll die Verwendung der Segmentierten Verbandsperson im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsprojekts zumindest vorerst auf bestimmte Anwendungsbereiche begrenzt bleiben. Die Zulässigkeit des Einsatzes der Segmentierten Verbandsperson soll sich konkret auf gemeinnützige oder wohltätige Tätigkeiten, auf den Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auf die Verwertung von Urheberrechten, Patenten, Marken, Mustern und Modellen sowie auf Einlagensicherungs- und Anlegerschutzsysteme in Umsetzung anwendbarer EWR-Vorschriften beschränken.

Die Regierung sieht die Einführung der Segmentierten Verbandsperson als wichtige Bereicherung für das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, durch welche der heimische Finanzplatz im internationalen Wettbewerb gestärkt werden kann.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

Permalink:


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