Medienmitteilung

ikr: Prüfung der Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen Korruption in Liechtenstein

2014-11-12T08:07:14

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein ist seit 2010 Vertragsstaat des UNO-Übereinkommens über Korruption. Die Umsetzung dieses Abkommen wird im Rahmen von Länderevaluationen überprüft. Experten des UNO-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sowie Delegationen aus Kanada und den Vereinigten Arabischen Emiraten nehmen diese Woche eine Beurteilung der Massnahmen Liechtensteins zur Bekämpfung und Prävention von Korruption vor. In ihrer Begrüssungsrede strich Regierungsrätin Aurelia Frick gegenüber den Evaluatoren die grosse Bedeutung der Korruptionsbekämpfung für Liechtenstein hervor: "Korruption hat viele negative Konsequenzen. Sie ist ein grosses Hindernis für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in vielen Ländern. Deshalb setzt sich Liechtenstein auch auf internationaler Ebene für die Bekämpfung und Prävention von Korruption ein."

2003 verabschiedete die UNO das Übereinkommen gegen Korruption. Die mittlerweile 172 Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, aktiv gegen Korruption vorzugehen. Dazu gehören die Verhütung, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Korruption sowie das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Das Übereinkommen enthält Präventionsmassnahmen gegen Korruption, wie bspw. Verhaltenskodizes für Beamte, Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung, und verpflichtet die Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um Korruption unter Strafe zu stellen.

Der Fokus der ersten Länderüberprüfung, die Liechtenstein gegenwärtig durchläuft, liegt auf den Bereichen der "Kriminalisierung und Strafverfolgung" und der "Internationalen Zusammenarbeit" bei der Korruptionsbekämpfung.

Grundlage für die Überprüfung ist ein Self-Assessment Bericht Liechtensteins. Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, darin detailliert Auskunft über die innerstaatliche Umsetzung des Übereinkommens zu erteilen. Die laufende Evaluation wird durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten koordiniert und involviert verschiedene staatliche Behörden und den Privatsektor.

Die Ergebnisse der Beurteilung Liechtensteins werden im nächsten Jahr in Form von Empfehlungen von den Vertragsstaaten verabschiedet.

Kontakt:

Ministerium Äusseres, Bildung und Kultur
Isabel Frommelt-Gottschald, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 64

Permalink:


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