Medienmitteilungikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Lohn- und Protokollvereinbarungen2015-03-10T14:40:34Vaduz (ots/ikr) - Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in der Sitzung vom 10. März 2015 den Gesamtarbeitsvertrag für das Detailhandels-Gewerbe und den Gesamtarbeitsvertrag für das Metall-Gewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Darüber hinaus wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen zu den Gesamtarbeitsverträgen für folgende Branchen allgemeinverbindlich erklärt: Baumeistergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienste-Gewerbe, Gipser-Gewerbe, Informatik-Gewerbe, Schreiner-Gewerbe, Zimmermeister- und Dachdecker-Gewerbe. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Informatikgewerbe, das Schreinergewerbe und das Zimmermeister- und Dackdeckergewerbe wurde ausserdem die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar. Kontakt: Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft Permalink:
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