Medienmitteilung

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet

2015-04-07T10:44:34

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 31. März den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet.

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen das innerstaatliche Verfahren und die innerstaatlichen Zuständigkeiten zwischen Polizei- und Justizbehörden in Zusammenhang mit Fahndungsersuchen nach Personen, die im Schengener Informationssystem (SIS) von einem Mitgliedstaat zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschrieben sind, präzisiert werden. Die gegenständliche Vorlage dient damit der Schaffung von Rechtssicherheit in diesem spezifischen Bereich der internationalen Amts- bzw. Rechtshilfe.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 30. April 2015.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100770923


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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