MedienmitteilungBundesnetzagentur und E-Control Austria im Zwielicht / Regulierungsbehörden als Team in Sachen EU-Vertragsverletzung?2015-04-20T16:49:08-------------------------------------------------------------- Bestellseite für EDL http://ots.de/qISiz -------------------------------------------------------------- Hamburg (ots) - - Querverweis: Europäische Richtlinie zur Energieeffizienz liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/meldung/3001510 abrufbar - Verstoß gegen die "Europäische Richtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012" zur Energieeffizienz (im Folgenden: EED genannt) Die EU verfolgt mit der EED das Ziel, die Verbesserung der Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die ungehinderte Marktintegration von Energiedienstleistern ist dafür das zentrale Mittel, deshalb stehen Energiedienstleister unter besonderem rechtlichen Schutz. Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ist ein Energiedienstleister im Sinne der EED und arbeitet an der Umsetzung des vorgegebenen Ziels tatkräftig mit. Die Dienstleistung von Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, umfasst eine Vielzahl der in der EED definierten Maßnahmen. Insbesondere stehen im Vordergrund ihrer Tätigkeit - die Energieeffizienzberatung und -verbesserung (vgl. Art. 2 Ziffer 4 und 6 i.V.m. Art. 4 EED), - das Energiecontrolling (vgl. Art. 2 Ziffer 11, 25 und 28 i.V.m. Art. 9 EED), - das Anlagen-Contracting und die Bereitstellung von Nutzenergie durch Energieumwandlung - (vgl. Art. 2 Ziffer 1, 3 Satz 2, 27, 32 bis 39, 41-44 i.V.m. Art. 15 EED), sowie - die Energiekostenoptimierung (vgl. Art. 2 Ziffer 6 und 45 EED). Als Energiedienstleister erfüllt Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG im vollen Umfang die EED (vgl. Art. 2 Ziffer 7, 24 und 27). Nach Art. 18 Absatz 2 und 3 EED sind die Mitgliedstaaten zur Unterstützung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Energiedienstleistungsmarktes verpflichtet. Dazu gehört nicht nur die Erfüllung des Maßnahmekatalogs, sondern auch das Unterlassen von Behinderungen des Marktteilnehmers und die Verpflichtung zur Unterstützung des Aufbaues eines Marktes für Energiedienstleistungen. Diesen Verpflichtungen handeln Deutschland und Österreich in Form ihrer Kontroll- beziehungsweise ihrer Regulierungsbehörde zuwider. Die E-Control Austria beschränkt sich nicht auf eine Pflicht zur neutralen Aufklärung über die Tätigkeit eines Energiedienstleisters, sondern wirkt mit Äußerungen im Internet und der Bereitstellung von Formularen aktiv darauf hin, dass Verbraucher verunsichert und Verträge mit Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG widerrufen oder gekündigt werden sollen. Die Bundesnetzagentur als auch die E-Control Austria, versucht durch entsprechende Medienarbeit und gezielte Stimmungsmache gegen Care-Energy, die Entwicklung des Energiedienstleistungsmarktes zu behindern und die Verbraucher in Bezug auf Energiedienstleistung zu verunsichern. Weiter stellen die E-Control Austria in Österreich, wie auch die Bundesnetzagentur in Deutschland die ungerechtfertigte Anforderung, die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG habe ihre Tätigkeit als Energieversorger anzumelden, obwohl klar kommuniziert und bewiesen wurde, dass es sich hierbei um einen reinen Energiedienstleister handelt. Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ist kein Energieversorgungsunternehmen und wird es auch niemals werden. Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG hat nie Strom oder Gas an Kunden verkauft oder veräußert, welches dieses Unternehmen zu einem Energieversorger machen würde, sondern handelte in Bezug auf Energieträgerbeschaffung, streng nach der EED Art 2 Ziffer 45. Damit verhindern sowohl die E-Control Austria, als auch die Bundesnetzagentur in Deutschland die Entstehung eines Marktes im Energiedienstleistungsbereich. Dieses Verhalten wirkt marktbehindernd und verstößt folglich nicht nur gegen die in der EED niedergelegten Zielvorgaben, sondern darüber hinaus auch gegen europäische bzw. deutsche Grundrechte sowie im Falle der E-Control auch gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Ob die Vertragsverletzungen auch Auswirkungen im Rahmen des Investitionsschutzabkommens haben, wird durch Care-Energy derzeit geprüft. Care-Energy formuliert derzeit die Inkenntnissetzung der EU-Kommission über diese rechtswidrigen Vorgänge und wird die Empfehlung zu Eröffnung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland und Österreich aussprechen, da das Verhalten der beiden in Absprache handelnden Regulierungsorgane rechtswidrig erscheint. Infos zu Care-Energy: Care-Energy betreut derzeit rund 410.000 Kunden in Deutschland und rund 25.000 Kunden in Österreich als Energiedienstleister und bietet für Energiedienstleistungskunden Mobiltelefonie und Internet ohne monatlichen Fixkosten und ohne Gesprächsgebühren an. Auch der Energiedienstleistungsvertrag für sich ist absolut kostenfrei und bietet den Kunden einen sofortigen Spareffekt durch 1 Cent Rabatt auf deren Strompreis, und dies versorgerunabhängig. Kontakt: Dkfm. Marc Maerz Permalink:
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