Medienmitteilung

Media Service: Safra Sarasin zieht Millionenklage vor deutschen Bundesgerichtshof

2015-06-03T16:04:24

Zürich (ots) -

Die Basler Privatbank J. Safra Sarasin zieht vor den deutschen Bundesgerichtshof, um eine Schadenersatzklage in der Höhe von 50 Millionen Euro abzuwenden. Dies bestätigt das Stuttgarter Oberlandesgericht der "Handelszeitung". "Der Bundesgerichtshof hat die Verfahrensakten angefordert", sagt ein Justizsprecher. Gegen Safra Sarasin hat der schwäbische Drogerieketten-Besitzer Erwin Müller geklagt, und zwar in Deutschland und der Schweiz. Der Milliardär erlitt mit Sarasin-Finanzkonstrukten einen Totalverlust. Bei den sogenannten Cum/Ex-Geschäften werden vom Staat zuvor nicht bezahlte Verrechnungssteuern zurückgefordert. Inzwischen hat der deutsche Fiskus die Praxis unterbunden.

Müller geht auch in Zürich gegen Safra Sarasin vor. Die Bank ist vor einem Jahr mit dem Versuch gescheitert, die Nichtigkeit der Forderungen des Drogerie-Besiters gerichtlich feststellen zu lassen. Das Zürcher Bezirksgericht ist auf eine entsprechende sogenannte negative Feststellungsklage nicht eingetreten. Inzwischen hat das Zürcher Obergericht den Ball wieder an die erste Instanz zurückgespielt mit dem Hinweis, sich mit der Frage der Zuständigkeit zu befassen. Zu einem Entscheid wird es erst kommen, wenn ein Entscheid vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorliegt.

Kontakt:

Weitere Information erhalten Sie unter der Telefonnummer 043 444 57
77.

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100009535/100773622


Weiterführende Informationen

http://www.handelszeitung.ch

Infobox anzeigen/verbergen


PRESSEPORTAL Presseportal Logo