MedienmitteilungRundschau vom 14. Oktober 2015: Private Asylbetreuung: Die ABS wendet keine «zweifelhaften Methoden» an2015-10-15T12:28:54Pratteln (ots) - Das Schweizer Fernsehen stellte am 14. Oktober in der Sendung Rundschau die private Asylbetreuung als Werk von «Profiteuren» und als «zweifelhaft» dar. Anstoss boten die «Obersee Nachrichten», welche ihre Leser derzeit mit diffamierenden Artikeln über die Arbeit der Gemeinden und der Betreuung der ABS in Benken, Kaltbrunn und Gommiswald versorgen. Die ABS ist irritiert, wie ihre Arbeit auf kommunaler Ebene herabgesetzt und als ungenügend dargestellt wird. Sie wehrt sich gegen den Vorwurf, man bereichere sich an den Asylsuchenden. Eine nicht rechtmässige Massnahme stellt die ABS ab sofort ein. Die Obersee Nachrichten (ON) versuchen derzeit mittels einer polemisierender Kampagne, unsere Auftraggeber - die Behörden der St. Galler Gemeinden Benken, Gommiswald und Kaltbrunn - die Firma ABS und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich an den Pranger zu stellen. Die Rundschau nahm die Artikel-Serie und die darin formulierten Vorwürfe zum Anlass, nachzulegen. Sie beanstandet in ihrem Beitrag vom 14. Oktober, die ABS wende «zweifelhafte» Methoden an, und sie erbringe ungenügende Leistungen. Die ABS nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Lohnabtretung Die ABS hat die im Rundschau-Beitrag seitens Prof. Thomas Geiser beanstandete Praxis der Lohnabtretung ebenfalls geprüft. Die ABS stellt diese teilweise angewendete Praxis ein. Maurizio Reppucci, Geschäftsführer der ABS: «Wir haben den Fehler erkannt und bedauern diesen ausserordentlich. Wir : Niemandem ist Schaden entstanden und die ABS hat sich auch nicht bereichert.» Zur Präsenz-Zeit und der Betreuungsintensität in kommunalen Asylunterkünften Zum Rundschau-Vorwurf, der sich auf eine kommunale Unterkunft in Gommiswald (von insgesamt 30 Unterkünften in der Ostschweiz) bezieht: die Wohnung biete kaum Platz zum Schlafen, es sei selten ein Betreuer vor Ort, niemand kümmere sich, und das Haus sei schlecht unterhalten. Die ABS weist diese Vorwürfe klar zurück. Auch in Gommiswald sind die Betreuerinnen und Betreuer wöchentlich mindestens zweimal vor Ort. Für die individuelle Betreuung von Asylsuchenden auf Gemeindeebene setzt die ABS in Absprache mit den Gemeinden Betreuungskapazitäten ein, die mit jenen von Sozialämtern vergleichbar sind; teilweise sind sie sogar noch grösser. Ferner steht den Asylsuchenden das Betreuungspersonal jederzeit telefonisch oder an vereinbarten Treffen zur Seite. Die Intensität des Kontakts hängt von der jeweiligen Situation (Familien mit Kindern, Einzelperson) und dem aktuellen Verfahrensstand ab. Die Asylsuchenden sorgen in den kommunalen Asylunterkünften, in denen sie leben, selbst für Ordnung und Sauberkeit. Das ist nicht immer einfach: Asylunterkünfte sind meist alt oder sind übernutzt. Asylsuchende führen ihren eigenen Haushalt und bestimmen selbst, wie sie leben möchten und wie aufgeräumt ihre Zimmer sind. Die Betreuerinnen und Betreuer unterstützen sie dabei. Jedem Asylsuchenden steht selbstverständlich ein Bett zur Verfügung. Ob er dieses nutzen will, entscheidet er selbst. Die Rundschau zeigte das Beispiel einer Schlafmatte am Boden. Sie präzisiert hingegen nicht, dass die Asylsuchende darauf bestand, nicht im für sie bereit gestellten Bett, sondern im gezeigten Zimmer auf einer Couch zu schlafen. Auch die Kartonkisten sollten dort stehen bleiben. Zum Vorwurf nicht gerechtfertigten Gewinnes Die Rundschau lässt der ABS über Beat Meiner, ehemaliger Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, vorwerfen, sie mache ungerechtfertigten Gewinn. Die ABS hält fest: Selbstverständlich müssen Ertrag und Überschuss resultieren, da die ABS sonst weder Personal- noch andere Kosten decken könnte. Die nun medial formulierte Haltung, (private) Asylbetreuung müsse ertragsfrei erfolgen, ist realitätsfremd. Mit dem ausgewiesenen Überschuss deckt die ABS die Kosten für die Betreuung (Löhne, Lohnnebenkosten, Sozialversicherungskosten etc.), die Verwaltung sowie Geschäftsrisiken. Grundsätzlich ist es so, dass der Kanton den Gemeinden eine Globalpauschale überweist. Die Globalpauschale deckt den Grundbedarf des Asylsuchenden, sämtliche Betriebskosten, die Unterbringungskosten (Miete, Nebenkosten, Unterhalt, Ersatzanschaffungen, Leerstand), die Kosten für die Krankenkassenprämie plus Franchise und Selbstbehalt sowie die Betreuungs- und Verwaltungskosten. Sobald die ABS mit einer Gemeinde einen Vertrag abschliesst, stellt sie ihr die Globalpauschale in Rechnung, um sämtliche anfallenden Kosten zu bestreiten. Ziel dabei ist es, die Leistung für die Gemeinde kostenneutral zu erbringen. Folgendes Beispiel, welches die ABS der Rundschau vorlegte, stellt die Kosten und den Ertrag der ABS dar: (Download der Medienmitteilung im PDF Format unter: http://presseportal.ch/de/nr/100058736/dokument) Die Grundlage dazu: Asylsuchende werden gemäss KOMI Praxishandbuchs für das Asyl- und Flüchtlingswesen, welches durch die St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe (KOS) und der Vereinigung St. Galler Gemeinden (VSGP) veröffentlicht wird, unterstützt. Unter Punkt 11.2.2.2. "Persönliche Sozialhilfe bei Individualunterstützung" wird beschrieben, dass pro Haushalt und Monat eine Unterstützung von 450 Franken bei einer Person geleistet wird. Das Praxishandbuch zur Verrechnung der Aufwendungen sagt: "Sie (d. h. die Unterstützungsleistungen) decken pauschal alle Aufwendungen ab, insbesondere für Nahrung, Kleidung, persönliche Auslagen, Haushaltsverbrauchsmaterial, Post, Telefondepot und Gebühren, Radio- und Fernsehgebühren, Elektrizität, Gas, Kehrrichtgebühren, allg. Transport- und Reisekosten (ausser Ausländeramt), allg. Ausbildungskosten." Beat Meiners Aussage, der Grundbedarf beinhalte weder die Kosten für die Energie und die Kommunikation noch das Putzgeld ist falsch, denn dies sind keine Wohnnebenkosten. Der Grundbedarf wird nicht gekürzt. Da die Rechnungen für Energie und Kommunikation in unregelmässigen Zyklen an die ABS gestellt werden und zusätzlich die Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedlich lang in einer Unterkunft bleiben, wird ihnen eine monatliche Pauschale verrechnet. Auch muss die stets wechselnde Anzahl Bewohner berücksichtigt werden. Die Kosten werden über alle Wohneinheiten verteilt. So ist eine realistische Belastung für alle möglich. Eine Reihe von Kosten in einer Gemeinschaftsunterkunft lässt nicht individuell abrechnen. Dazu gehören die Reinigungsmittel. Ausserdem werden Asylsuchende, die in der Wohngemeinschaft im Haushalt mithelfen, über diese Abzüge separat entschädigt. Die ABS hält fest: Der Rundschau-Beitrag stellt die von der ABS erbrachte Betreuungsdienstleistung als zweifelhafte Praxis und Geldmacherei dar, ohne aber etwas über die Qualität der Arbeit und den Alltag der Betreuungsteams zu berichten. Dafür stützt sich die Rundschau auf Beispiele, die in keiner Art und Weise repräsentativ sind für den Alltag und die 300 in der Ostschweiz von uns betreuten Asylsuchenden. Im übrigen basieren die «Recherchen» auf einer Artikel-Serie der Obersee Nachrichten, welche die private Asylbetreuung mittels polemischer und mitunter unsachgemässer Darstellung herabsetzt. Maurizio Reppucci sagt: «Wir bedauern sehr, wie hier die private Betreuungsarbeit attackiert wird. Das macht es für Behörden, die Betreuer und schliesslich auch für die Asylsuchenden schwierig. Es trägt nichts dazu bei, schwierige Situationen in der Flüchtlingsbetreuung zu bewältigen.» Kontakt: Maurizio Reppucci, Geschäftsleiter ABS Permalink:
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