Medienmitteilung

ikr: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags)

2015-11-03T15:16:48

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) genehmigt.

Der Mietvertrag und der nichtlandwirtschaftliche Pachtvertrag werden einer Gesamtrevision nach schweizerischem Vorbild, dem schweizerischen Obligationenrecht, unterzogen, wobei aber iechtenstein-spezifische Aspekte berück¬sichtigt werden.

Der Mieterschutz, insbesondere der Kündigungsschutz, soll bei gleichzeitigem Schutz des Eigentums verbessert werden. Neu gelten sowohl der Schutz vor unzulässigen Mietzinsen als auch der Kündigungsschutz auch für Geschäftsraummieter. Das gegenständlich eingeräumte Mass an Mieterschutz liegt dabei aufgrund der besonderen Marktverhältnisse gewollt unter dem Niveau des schweizerischen Obligationenrechts, und deutlich unter demjenigen des österreichischen Mietrechts.

Im Pachtrecht werden die meisten Neuerungen, die im Mietrecht vorgesehen sind, angepasst an die Besonderheiten des Pachtrechts übernommen. Ausgeklammert bleibt weiterhin das landwirtschaftliche Pachtrecht, welches in einer besonderen Gesetzgebung geregelt ist und vorläufig unverändert bleibt.

Zudem wird vorgeschlagen, auch das in der Zivilprozessordnung geregelte sog. Bestandverfahren zu aktualisieren.

Die gegenständliche Vorlage ist damit, im Gegensatz zur 1993 gescheiterten Regierungsvorlage, keine reine Mieterschutzvorlage mehr, sondern klärt auch die Rechte der Vermieter und verschiedene weitere Rechts- und Verfahrensfragen. Ziel der Regierung ist ein zeitgemässes, liberales Miet- und Pachtrecht, welches den Besonderheiten Liechtensteins Rechnung trägt und für alle involvierten Parteien mehr Rechtssicherheit bringt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100779980


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

Infobox anzeigen/verbergen


PRESSEPORTAL Presseportal Logo