Medienmitteilung

ikr: Übereinkommen gegen Menschenhandel und Computerkriminalität ratifiziert

2016-02-05T16:23:02

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein hat am 27. Januar das Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel sowie das Übereinkommen über Computerkriminalität (Cybercrime) ratifiziert. Beide Abkommen treten für Liechtenstein am 1. Mai 2016 in Kraft.

Nachdem der Landtag die Ratifikation der beiden Abkommen im vergangenen Jahr beschlossen hatte, hat Botschafter Daniel Ospelt, Ständiger Vertreter Liechtensteins im Europarat, am 27. Januar die Ratifikationsurkunden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt. Damit hat sich Liechtenstein völkerrechtlich dazu verpflichtet, die Bestimmungen dieser Übereinkommen zu erfüllen.

Ziel des Übereinkommens gegen Computerkriminalität, das auch als Budapester Konvention bekannt ist, ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen strafrechtlichen Rahmens zum Schutz vor Computerstraftaten. Dies betrifft Verletzungen des Urheberrechts genauso wie Computerbetrug, Kinderpornografie und Verstösse gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Auch die internationale Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung wird durch das Abkommen verbessert. Im Hinblick auf die Ratifikation hat Liechtenstein in den vergangenen Jahren zahlreiche rechtliche Anpassungen vorgenommen.

Das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels wiederum zielt auf die Prävention und Bestrafung aller Formen dieses Verbrechens ab. Auch wenn Liechtenstein nach aktuellen Erkenntnissen kein Transit- oder Zielland für Menschenhandel ist, gilt es, durch die Ratifikation dieses Abkommens insbesondere in Zeiten wachsender Migrationsströme ein klares Zeichen zur Stärkung der Menschenrechte und zur Bekämpfung des Menschenhandels zu setzen. Wie die Expertengruppe gegen Menschenhandel des Europarats immer wieder betont, kann diesem Phänomen nur durch einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen, wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Prävention begegnet werden - Aspekte, die durch die Ratifikation des Abkommens gestärkt werden.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Domenik Wanger
T +423 236 73 08

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