Medienmitteilung

ikr: Abänderung der Handelsregisterverordnung

2016-12-06T15:33:04

Vaduz (ots/ikr) -

Am 1. Januar 2017 tritt die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts) in Kraft. Wegen der Abänderung der Bestimmungen über die GmbH im Personen- und Gesellschaftsrecht muss auch die Handelsregisterverordnung entsprechend angepasst werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2016 die Verordnung über die Abänderung der Handelsregisterverordnung beschlossen.

Einer der Kernpunkte der GmbH-Revision betrifft die Einführung der Möglichkeit zur vereinfachten Gründung einer GmbH. Die abgeänderte Handelsregisterverordnung sieht nun vor, dass bei der Gründung im vereinfachten Verfahren das vom Amt für Justiz elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellte Musterprotokoll zu verwenden ist. Das Musterprotokoll besteht aus dem Errichtungsakt und den Statuten. Der zwingend erforderliche Inhalt des Musterprotokolls wird ebenfalls in der Verordnung bestimmt. Zudem werden in der abgeänderten Handelsregisterverordnung die Belege angeführt, die bei der Eintragung einer GmbH im vereinfachten Gründungsverfahren beim Amt für Justiz eingereicht werden müssen. Schliesslich werden die Prüfpflichten des Amtes für Justiz im vereinfachten Gründungsverfahren festgehalten.

Ab dem 1. Januar 2017 finden sich auf der Homepage des Amtes für Justiz weitere Informationen über die neuen Vorschriften zur GmbH bzw. zum vereinfachten Gründungsverfahren.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100796640


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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