Medienmitteilung

ikr: Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen: Vernehmlassung über das EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetz eröffnet

2016-12-14T10:06:26

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen- und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetze; EWR-ZVDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Das EWR-ZVDG dient der Umsetzung einiger Bestimmungen der in Liechtenstein direkt anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer. Geregelt werden die Zuständigkeiten und Befugnisse der in Liechtenstein zuständigen Behörden, insbesondere der Finanzmarktaufsicht (FMA), und die Strafbestimmungen.

Mit dem Erlass des EWR-ZVDG kommt Liechtenstein seinen Pflichten als EWR-Mitglied zur Umsetzung und Durchführung der europäischen Finanzmarktrechtsordnung nach.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 17. Februar 2017 ab.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100796987


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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