Medienmitteilung

ikr: Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung für das Metallgewerbe

2017-03-14T11:12:01

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, erklärte die Regierung in der Sitzung vom 14. März 2017 die Lohn- und Protokollvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag für das Metallgewerbe für allgemeinverbindlich. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Joachim Batliner, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 76 64

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100800135


Weiterführende Informationen

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