Medienmitteilung

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur MiFID II

2017-04-05T13:38:26

Vaduz (ots) -

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 4. April 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Banken und Wertpapierfirmen, des Gesetzes über die Vermögensverwaltung und weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet.

Umsetzung von EWR-Recht

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Umsetzungsprojektes zur Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente (sogenannte "Markets in Financial Instruments Directive II" - MiFID II). Durch die MiFID II wird die in Liechtenstein seit 2007 umgesetzte Richtlinie 2004/39/EG (MiFID I) teilweise neu gefasst und durch die MIFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012) ergänzt.

Anpassungen des bisherigen Rechtsrahmens

MiFID II und MIFIR bilden zusammen den Rechtsrahmen für die Anforderungen, die an Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienste und Drittlandfirmen gestellt werden, die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten im EWR erbringen bzw. ausüben.

Schwerpunkte der Umsetzung

Durch die Umsetzung der MIFID II sollen neue Aspekte eingeführt werden und bestehende Regelungen einen neuen Rahmen erhalten. Dies betrifft beispielsweise eine Verbesserung des Anlegerschutzes und der Aufklärung der Kunden, die Einführung einer unabhängigen Anlageberatung und einer unabhängigen Portfolioverwaltung, eine Erweiterung der erfassten Finanzinstrumente, eine verstärkte Regulierung der Märkte für Finanzinstrumente und die Regelung bestimmter Handelstechniken. Entsprechend sollen auch die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100801065


Weiterführende Informationen

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