Medienmitteilungikr: Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gipser- und Malergewerbe2017-07-04T16:12:11Vaduz (ots/ikr) - Nachdem die Vernehmlassung ohne Einwände geblieben ist, erklärte die Regierung in der Sitzung vom 4. Juli 2017 den Gesamtarbeitsvertrag und die Lohn- und Protokollvereinbarung für das Gipser- und Malergewerbe für allgemeinverbindlich. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Kontakt: Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport Permalink:
|