Medienmitteilung

Media Service: Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil im Steuerstreit um Remo Stoffel

2017-07-12T14:45:06

Zürich (ots) -

Remo Stoffel wird seine Steuerprobleme nicht los. Der Rechtsstreit zwischen dem Bündner Immobilienunternehmer und den Steuerbehörden geht jetzt in die nächste Runde.

Ende Juni hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in St. Gallen entschieden. Die Urteile liegen der «Handelszeitung» vor. Dabei geht es um Stoffels Einsprache gegen die Steuerforderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Zusammenhang mit zwei Gesellschaften der Priora-Gruppe.

Die ESTV verlangte von den Stoffel-Firmen nachträglich 65 Millionen Franken an Verrechnungssteuern für die Perioden 2005 bis 2008. Stoffels Steueranwalt, Urs Behnisch, plädierte auf Verjährung. Die Richter in St. Gallen folgten seiner Argumentation nur teilweise: Einzelne Steuerperioden sind verjährt, wodurch Stoffel gegen 7 Millionen Franken an Verrechnungssteuern nicht mehr zahlen muss.

Doch blieb das BVG auf der Linie der ESTV, was den umstrittenen Kauf der Swissair-Immo-Tochter Avireal angeht. Hier geht es um Verrechnungssteuerforderungen auf «angeblich geldwerte Leistungen von 156 Millionen Franken.» Sie seien noch nicht verjährt, halten die Richter fest.

Stoffel-Sprecher Peter Hartmeier sagt auf Anfrage, dass in den Priora-Abschlüssen latente Steuerforderungen als Passivum berücksichtigt seien - «wie bei jeder Firma».

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