Medienmitteilung

HEV Schweiz: Vernehmlassung zum Raumplanungsgesetz: Vorlage verfrüht und unausgereift

2017-08-22T15:42:05

Zürich (ots) -

Der Bundesrat will das Raumplanungsgesetz einer neuerlichen Grossrevision unterziehen (RPG2). Der HEV Schweiz lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Sie ist verfrüht und unausgereift. Kantone und Gemeinden sind noch mit der Umsetzung der letzten grossen Raumplanungsrevision zur Beschränkung des Siedlungsraums beschäftigt. Die Auswirkungen dieser Umsetzung sind abzuwarten. Ständige Revisionen in der Raumplanung schaden der Rechtssicherheit und der Qualität.

Nach Ansicht des HEV Schweiz besteht nach wie vor kein dringender Handlungsbedarf für eine neuerliche Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) auf Bundesebene. Mit der Revision des RPG im Mai 2014 wurde dem Siedlungsbereich bereits ein enges Korsett verpasst und das Kulturland besser geschützt. Die Umsetzung dieser Revision stellt eine enorme Herausforderung dar und ist noch längst nicht abgeschlossen. Auch in jenen Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter: Nun ist es an den Gemeinden, die Vorgaben aus den Richtplänen in ihren Gesetzen und Nutzungsplänen umzusetzen. Dabei geht es darum, die geforderte Konzentrierung der Besiedlung nach innen zu realisieren. Knackpunkte sind die Redimensionierung der Bauzonen sowie die Einführung der Mehrwertabgabe, deren Ausgestaltung sehr kontrovers und teils ausgesprochen problematisch ist. Der HEV Schweiz fordert daher, die Ressourcen auf die Umsetzung dieses Riesenprojektes zu konzentrieren.

Abgestimmte Planung statt Einzelfallmosaik

Inhaltlich fordert der HEV Schweiz im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen eine Stärkung der kantonalen Planungskompetenz. Die heutige rigide Bundesregelung verbunden mit komplizierten Einzelfall-Ausnahmen befriedigt nicht. Stattdessen muss ein Planungsansatz eingeführt werden. Dieser soll den Kantonen ermöglichen - unter grundsätzlicher Wahrung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - auf ihre spezifischen Gegebenheiten einzugehen. Die Kantone sollen Gebiete festlegen können, welche von den Schutzanforderungen des RPG abweichen und dafür angemessene Ausgleiche selber festlegen. Steuerungsfunktion hierfür hat die Richtplanung zu sein, wo die Kantone auch darlegen, wie die Ausgleichsmassnahmen aussehen. Die Verhältnisse und Entwicklung sind regional sehr unterschiedlich und die Kantone kennen diese besser. Die Revision nimmt diesen Ansatz zwar auf, er ist aber inkonsequent und praxisfern ausgestaltet. Die vorgeschlagene Regelung wäre eine Totgeburt. Der Planungsansatz ist daher zu überarbeiten: Ziel muss es sein, durch die Stärkung der Planungsspielräume eine bessere Qualität des Gesamtergebnisses zu erreichen.

NR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz fordert: "Statt die diversen Schutzansprüche weiter zu verschärfen, muss mehr raumplanerischer Handlungsspielraum und Interessenabwägung möglich sein. Im Gegenzug kann die komplizierte Ausnahmeregelung entschlackt werden."

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
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