Medienmitteilung

Frankreich-Prozess: UBS mit neuen Anwälten

2020-03-04T15:05:06

Zürich (ots) -

Anfang Juni beginnt in Paris der Berufungsprozess gegen die UBS wegen Steuervergehen. In Berufung geht die Grossbank mit neuen Anwälten, schreibt die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe. Neben dem Pariser Strafrechtler Hervé Temime berät auch der Zürcher Wirtschaftsanwalt und Rechtsprofessor Peter Nobel die UBS im Frankreich-Fall. Nobel zeigt sich zuversichtlich: «Der Geldwäschereivorwurf gegen die UBS fällt in sich zusammen.»

In seiner Verteidigung greift der UBS-Berater dabei auf Europarecht zurück: «Das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004 zwischen der EU und der Schweiz ist entscheidend für den Berufungsprozess.» Es wurde seinerzeit von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey ausgehandelt. Die Anklage gegen die UBS beziehe sich auf Bankdienstleistungen, erklärt Nobel, die in der Schweiz erbracht wurden. Das Zinsbesteuerungsabkommen setze dem französischen Recht und der französischen Gerichtsbarkeit klare Grenzen. «Die Verurteilung stellt eine Verletzung von EU-Recht dar», sagt er. Dieses sei für Frankreich verbindlich und dem nationalen Recht übergeordnet.

Die erste Gerichtsinstanz verurteilte die Bank im Februar 2019 zur Zahlung von 4,5 Milliarden Euro wegen illegaler Kundenanwerbung und Geldwäscherei.

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