Medienmitteilung

Schutzkonzepte für Betriebe

2020-04-23T16:42:12

Vaduz (ots) -

Bislang wurden insgesamt nach wie vor 81 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Die Regierung hat in der letzten Woche entschieden, dass ein erstes Bündel von Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020 gelockert wird. Diejenigen Betriebe, die wieder geöffnet werden dürfen, müssen das Übertragungsrisiko minimieren und über ein Schutzkonzept verfügen. In diesem muss dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung und das Amtes für Gesundheit umgesetzt werden. Das Amt für Gesundheit und das Amt für Volkswirtschaft legen die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben für die Schutzkonzepte fest und erklärten in diesem Zusammenhang die am Donnerstag bekannt gegebenen Schweizer Vorgaben auch in Liechtenstein als verbindlich anwendbar. Die Vorgaben sind unter https://backtowork.easygov.swiss/ abrufbar. Es ist keine behördliche Bewilligungspflicht der einzelnen Schutzkonzepte vorgesehen. Die zuständigen Vollzugsorgane sind jedoch ermächtigt, einzelne Einrichtungen zu schliessen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht eingehalten wird.

Hotlines zum Thema Coronavirus

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

Landesspital: Medizinische Notfälle

T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.

Ärztenotruf: Medizinische Notfälle

T +423 230 30 30 - ganze Woche; 24 Std.

Hotline COVID-19-Tests

T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.

Amt für Gesundheit: Fragen rund um das neue Corona-Virus und gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung T +423 236 73 46 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Hotline Coronavirus: nicht medizinische Fragen T+423 236 76 82 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Amt für Volkswirtschaft: Kurzarbeitsentschädigung, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen sowie Betriebskostenzuschuss T +423 236 69 43 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Schulamt: Fragen rund um die Schul- und Kindergartenschliessung und den Fernunterricht T +423 236 70 40 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Kriseninterventionsteam KIT

T +423 230 05 06 - ganze Woche; 24 Std.

Corona-Hilfen der Gemeinden: Lebensmitteleinkauf und Botengänge T +423 340 11 11 - Montag-Freitag; Bürozeiten

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) und/oder - Fieber von mindestens 38°C und/oder - plötzlicher Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn

Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Melden Sie sich bei der Hotline: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100846625


Weiterführende Informationen

http://www.ikr.llv.li

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