MedienmitteilungLiechtenstein und Rumänien paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen2021-05-25T09:51:47Vaduz (ots) - Am 20. Mai 2021 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Rumänien paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext. Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden ein Nullsatz betreffend Quellensteuern vorgesehen, für Zinsen und Lizenzgebühren gilt eine Quellensteuer von 5%. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Rumänien. Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Pressekontakt: Ministerium für Präsidiales und Finanzen Permalink:
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