MedienmitteilungEyemaxx Real Estate AG - mzs Rechtsanwälte verlangen Einberufung einer Gläubigerversammlung2021-11-12T18:22:22Düsseldorf (ots) - Gläubigerversammlung zu den Anleihen 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) Da die Emittentin ausweislich ihrer eigenen Veröffentlichungen zahlungsunfähig ist, sind kurzfristig die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln. Hierzu ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger erforderlich, der unabhängig von der Emittentin ist und nur die Interessen der Anleihegläubiger wahrnimmt. Hierzu hat die Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf im Auftrag des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS ("DMAF") und des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS ("EMAF") gegenüber der Eyemaxx Real Estate AG sowie der Insolvenzverwalterin Frau Dr. Reisch (Wien) kurzfristig die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangt, in welcher der erfahrene Kapitalmarktrechtler Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll. Der vorgeschlagene Kandidat verfügt über umfangreiche Erfahrungen aus zahlreichen Positionen als gemeinsamer Vertreter und über das entsprechende Know-how und Vertrauen vieler institutioneller Investoren im Markt. Als Anleihegläubiger können Sie sich gerne direkt bei der Kanzlei mzs Rechtsanwälte per E-Mail an info@mzs-recht.de kostenfrei und unverbindlich für weitere Informationen registrieren. Pressekontakt: Dr. Thomas Meschede Permalink:
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