Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht
Berlin (ots) - Der Staat wird vom Grundgesetz verpflichtet, bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Mütter das Betreuungsgeld annehmen und über Jahre auf Erwerbstätigkeit verzichten - die Nachteile im Berufsleben sind in aller Regel kaum mehr auszugleichen. Zu bezweifeln ist zudem, ob der Bund das Gesetz ...