Kommentar zum Dresdener Demonstrationsverbot samt Gegendemonstration:
Berlin (ots) - Kaum zu begründen ist hingegen das Verbot der Gegendemonstration. Nach dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 ist das Verbot einer Gegendemonstration zulässig, wenn von ihr "mit hoher Wahrscheinlichkeit" gewalttätige Aktionen zu erwarten sind - nach den Erfahrungen der vergangenen Monate in Dresden war damit keineswegs zu ...