Kommentar zur Lockerung des Kooperationsverbots
Berlin (ots) - Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Bildung und Forschung ist ein seltsames Ding. Wer sich Zusammenarbeit von vornherein und unter allem Umständen verbietet, dem sind Sinn und Zweck seines Bundes abhandengekommen. Das Kooperationsverbot, wie es mit der letzten Föderalismusreform von Bund und Ländern beschlossen wurde, konnte nur auf eine Art enden: als Rohrkrepierer. ...