GEMA erwirkt Rechtsklarheit in Karlsruhe / BGH bestätigt: Sperrung von Piraterie-Webseiten ist grundsätzlich zulässig
München (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Internetzugangsprovider (sog. Access Provider) wie die Telekom dazu verpflichtet werden können, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Webseiten durch Sperrung des Zugangs zu erschweren, wenn deren Betreiber und ...