Generelle Mietzinsvorgaben sind nicht praxisgerecht und schaffen neue Probleme
Zürich (ots) - Es ist nachvollziehbar, dass von angeordneten Betriebsschliessungen Betroffene ihre Mieten für das Geschäftslokal nicht mehr zahlen wollen. Genauso nachvollziehbar ist aber, dass Vermieter, die ihr Mietobjekt unverändert gemäss Mietvertrag zur Verfügung stellen, nicht die Folgen der notrechtlichen angeordneten Betriebsschliessungen tragen können. ...