Handlungsbedarf bei Baumängel erkannt
Zürich (ots) - Die Rechtskommission des Nationalrates möchte die Rechte von privaten Haus- und Stockwerkeigentümern sowie Bauherren stärken. Zu diesem Zweck soll das Obligationenrecht im Bereich Baumängel revidiert werden. Private Immobilienkäufer und Bauherren werden vom geltenden Recht nur schlecht geschützt. Die wenigen gesetzlichen Bestimmungen des Bauvertrags- und Kaufrechts sind weitgehend nicht verbindlich ...