ikr: Waffenverordnung angepasst
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt. Die Anpassung der Verordnung wurde notwendig, um die Neuerungen im schweizerischen Waffenrecht nachzuvollziehen. Aufgrund des Zollvertrags ist in Liechtenstein für die Ein-, Aus- und Durchfahrt grundsätzlich das schweizerische Waffenrecht anwendbar. Die Änderungen in der Waffenverordnung betreffen im Wesentlichen Präzisierungen bezüglich der unter das Waffenrecht ...