Abänderung der Grundbuchverordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. November 2023, eine Abänderung der Grundbuchverordnung beschlossen. Mit der gegenständlichen Abänderung, welche am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird, sollen die Anforderungen an die Beglaubigung elektronischer Grundbuchauszüge den Anforderungen für die Beglaubigung elektronischer Handelsregisterauszüge angeglichen werden. In Zukunft genügt somit ...