Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung im Homeoffice: Frist für rückwirkende Antragsstellung läuft am 30. Juni aus
Vaduz (ots) - Wer bis zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Ausnahme für grenzüberschreitende Telearbeit (Homeoffice) stellt, erhält ein A1-Formular, mit dem die sozialversicherungsrechtliche Unterstellung bestimmt wird, rückwirkend per 1. Juli 2023. Sofern die Voraussetzungen für eine Ausnahmevereinbarung ...