Prämienverbilligung: Frist endet am 31. Oktober
Vaduz (ots) - Die Stellung eines Antrags auf Verbilligung der Krankenkassenprämien wurde in diesem Jahr vereinfacht. Weder die Police noch die Zusammenstellung der Kostenbeteiligung muss eingereicht werden. Berechtigt sind alleinstehende Personen ab Jahrgang 2008 mit einem massgebenden Erwerb bis 65'000 Franken und Paare (Ehepaare und faktische sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) mit einem Erwerb bis 77'000 ...