Sitzung der Verfassungskommission vom 21. August 2003: Kirchen behalten ihre Rechte
Luzern (ots) - Die Kirchen sollen im Kanton Luzern nicht zur Marktware werden. Diesen Grundsatzentscheid hat die Verfassungskommission an ihrer Sitzung am Donnerstag in Willisau gefällt. Noch offen ist, unter welchen Voraussetzungen auch andere Glaubensgemeinschaften als die drei christlichen Landeskirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit ...