ikr: Regierung beschliesst Erhöhung des Freibetrags für Mobilitätsbeitrag
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2018 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) beschlossen. Derzeit gilt für einen Mobilitätsbeitrag ein Freibetrag von bis zu 200 Franken. Mobilitätsbeiträge des Arbeitgebers, soweit sie 200 Franken nicht übersteigen, gehören demzufolge nicht ...