SVV Schweizerischer Versicherungsverband
BVG-Mindestzinssatz: Erhöhung sachlich nicht gerechtfertigt
Zurich (ots) - Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2024 auf 1,25 Prozent anzuheben. Aus Sicht des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV ist der BVG-Mindestzinssatz - vor allem in Verbindung mit dem überhöhten BVG-Mindestumwandlungssatz - seit Jahren zu hoch. Es wäre angemessener gewesen, den bisherigen Satz zu reduzieren oder zumindest beizubehalten. Der Bundesrat überprüft den ...